Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch im Fall eines Lieferantenregresses nach §§ 478, 479 BGB.
Die AGBs gibt es hier als PDF zum Download.