Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch im Fall eines Lieferantenregresses nach §§ 478, 479 BGB.
Die AGBs gibt es hier als PDF zum Download.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch im Fall eines Lieferantenregresses nach §§ 478, 479 BGB.
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