AGB
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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DEWIMED Medizintechnik GmbH
Unter Hasslen 14
D-78532 Tuttlingen
I. Anwendung, Geltung
- 1.1
- Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen uns und Unternehmen (§14BGB) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
- 1.2
- Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, sofern sie nicht inhaltsgleich mit unseren AGB sind.
- 1.3
- Bei Aufträgen und Lieferungen zwischen uns und Auslandskunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland (UNKaufrecht, subsidiär das Nationale Recht) für die gesamten Geschäftsbeziehungen, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, vereinbart.
Die Vertragssprache für die Geschäftsbeziehungen mit Auslandskunden ist nach unserer Wahl deutsch oder englisch. Unsere Wahl erfolgt durch die von uns mit dem Kunden verwendete Sprache. - 1.4
- Wir halten für von uns in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Produkte die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze ein.
- 1.5
- Bei Export unserer Produkte haften wir nicht für die Exportfähigkeit, das Erfordernis staatlicher Genehmigungen, jegliche außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen für das vorgesehene Exportland. Die Einhaltung der Nationalen Bestimmungen des jeweiligen Exportlandes unterliegen der Prüfung und Verantwortung des Kunden. 1.6 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird die Wirksamkeit des Inhalts der übrigen AGB nicht davon berührt.
II. Vertragsabschluß, Umfang der Lieferung
- 2.1
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- 2.2
- Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform abgefasste Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung enthält unsere Lieferverpflichtungen und bestimmt die Beschaffenheit der zu liefernden Vertragsprodukte. Die Produktbeschreibungen und Daten unseres jeweils zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Verkaufskatalogs sollen den Kunden allgemein über die dargestellten Produkte informieren. Sie enthalten eine Beschaffenheitszusage nur dann, wenn die jeweilige Artikelnummer des Katalogs in der Auftragsbestätigung aufgeführt und in Bezug genommen wird. Werbematerial und Veröffentlichungen enthalten keine Beschaffenheitszusagen und werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht Geschäftsgrundlage.
- 2.3
- Zu Aufträgen unter einem Preis von jeweils Euro 100,00 netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 15,00 zum Nettowarenwert.
- 2.4
- Zusicherungen und Garantien können wirksam mit dem Kunden nur außerhalb der Auftragsbestätigung in getrennter Schriftform durch Erklärung eines einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder Prokuristen vereinbart werden.
III. Lieferzeit, Gefahrenübergang
- 3.1
- Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart. Sie gilt als Fixtermin nur, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet ist.
- 3.2
- Wenn wir an der Erfüllung unseres Auftrages durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen ge- oder behindert werden, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Zulieferteile, behördlichen Maßnahmen, Embargo, Kriegsgefahr, höhere Gewalt oder Streik, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird durch die angeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden frei.
- 3.3
- Die Gefahr für die jeweiligen Lieferungen geht spätestens mit Absendung der Ware und Übergabe an den Spediteur/Frachtführer ab Lieferort Tuttlingen (EXW Incoterms 2000) auf den Kunden über.
- 3.4
- Versandte und angelieferte Waren sind vom Kunden auch dann entgegenzunehmen und zu verwahren, wenn sie Mängel aufweisen. Der Kunde begibt sich dadurch seiner Rechte (VI,VII) nicht.
- 3.5
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen und können von uns mit der Lieferung berechnet werden.
IV. Rücknahme von Produkten
- 4.1
- Die Rücknahme von Produkten durch uns außerhalb der Mängelrechte erfolgt nur auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch uns.
- 4.2
- Die Rücknahme von Produkten setzt voraus, dass die Chargen-Nummer mit Lieferschein uns mitgeteilt wird und
- 4.3
- dass das Produkt in unbeschädigter Originalverpackung so zugeht, wie wir das Produkt an unseren Kunden in Verkehr gebracht haben.
V. Preise, Zahlungen
- 5.1
- Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise in Euro. Zu den Preisen kommt die MwSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
- 5.2
- Zahlungen sind mit der Rechnungsstellung fällig, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
- 5.3
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mangelrügen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- 6.1
- Für unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie sich ergeben, werden uns vom Kunden die nachfolgend vereinbarten Sicherheiten eingeräumt. Der Kunde ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit diese 20% des Wertes unserer Forderungen übersteigen. Wir sind verpflichtet, die jeweilige Sicherheit -nach unserer Wahl- freizugeben.
- 6.2
- Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle Zahlungen einschließlich aller Nebenforderungen beglichen sind. Bei Bezahlung durch Schecks gilt der Tag der Einlösung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, bevor sie bei uns bezahlt ist.
- 6.3
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei dessen Verzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Pfändung in das Eigentum durch uns bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. §449 (2) BGB ist ausgeschlossen
- 6.4
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen geschäftlichen Verkehr berechtigt. Die hierbei entstehende Forderung tritt er in Höhe unseres Rechnungsendbetrages bereits jetzt an uns ab und verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen und Anschrift der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Die Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware darf an Dritte, auch Banken nicht abgetreten werden.
- 6.5
- Sollte bei Lieferung im Export die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlandes nicht wirksam oder zu seiner Wirksamkeit ergänzungsbedürftig und/oder zu registrieren sein, so ist der Kunde verpflichtet, wir berechtigt, den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Exportlandes, die dem wirtschaftlichen Zweck unserer Kaufpreissicherung möglichst nahe kommt, und die erforderliche Registrierung vorzunehmen. Ist der Exportkunde mit Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Aufhebung des Vertrages verbunden ist, die Ware in Besitz zu nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden einzulagern.
VII. Rügepflicht, Leistungsstörungen, Sachmängel, Haftung
- 7.1
- Rüge- und Vorsorgepflicht des Kunden
- 7.1.1
- Es obliegt unserem Kunden, die von uns gelieferten Produkte binnen einer Frist von zwei Kalenderwochen unter Angabe der jeweiligen Chargen-Nummer auf Fehler, Mängel, Stückzahl zu überprüfen und bei Fehler, Mängel, abweichender Stückzahl dies uns innerhalb einer Frist von weiteren zwei Kalenderwochen so anzuzeigen, dass wir Fehler, Mängel oder Abweichungen von der Stückzahl und vom Auftragsinhalt so identifizieren können, dass wir unserer Nachbesserungsverpflichtung nachkommen können.
- 7.1.2
- Erhält unser Kunde Kenntnis von Pflichtverletzungen und/oder Sachmängeln an den von uns ihm oder von ihm an seine Abnehmer gelieferten Produkte, verpflichtet er sich, uns unverzüglich so zu informieren, so dass wir in der Lage sind, die angezeigten Leistungsstörungen und/oder Mängel zu prüfen. Bei nicht unverzüglicher Anzeige gegenüber uns, gilt die Ware durch den Kunden uns gegenüber als genehmigt.
- 7.2
- Mängelrechte
- 7.2.1
- Bei Leistungsstörungen, Pflichtverletzungen und/oder Sachmängel steht uns gegenüber dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung in sonstiger Weise zu.
- 7.3
- Haftung
- 7.3.1
- Bei wesentlichen Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen von "Kardinal-" und Erfüllungspflichten und/oder Sachmängel haften wir uneingeschränkt bei vorsätzlichem Verschulden
- grob fahrlässigem Verschulden der Geschäftsführer und/oder leitender Angestellter
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen
- Sachmängeln die arglistig verschwiegen wurden
- ausdrücklich schriftlich erteilter Garantien
- Fehler der Produkte, soweit dadurch nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
- 7.3.2
- Bei fahrlässiger, von uns verschuldeter Pflichtverletzung, Leistungsstörung oder Sachmängel beschränkt sich unsere Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und/oder Aufwendungsersatz.
- 7.3.3
- Bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten, eintretender Leistungsstörungen und sonstiger Nebenpflichten, auch im Falle nicht wesentlicher Abweichung von Leistungs- und Beschaffenheitsvorgaben unserer Produkte schließen wir eine Haftung gegenüber unseren Kunden aus.
- 7.3.4
- Jegliche Schadensersatzansprüche gegen uns beschränken sich auf solche Schäden, die für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar aus der Verwendung des von uns gelieferten Produktes sind.
- 7.3.5
- Ansprüche des Kunden wegen Verletzung unserer Lieferverpflichtung, Verletzung der Beschaffenheitsbestimmung, Sachmängel und Rechtsmängel verjähren nach Ablauf einer Frist von einem Jahr. Maßgebend für den Fristenbeginn ist das Datum des Lieferscheines über die Anlieferung des Produktes. Die Jahresfrist gilt dann nicht, wenn nach zwingender gesetzlicher Vorschrift (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 des Lieferantenregresses und § 634 a Abs. 1 Nr. 2) längere Fristen vorgegeben sind; ferner bei Verletzungstatbeständen des Lebens, der Gesundheit, des Körpers, bei vorsätzlich oder grob fahrlässigem Verschulden durch uns und bei Arglist durch uns oder Mitarbeiter von uns, bei Verschweigen eines Mangels; es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
VIII. Produkthaftung
- 8.1
- Für den Fall einer von uns zu vertretenden Produkthaftung, vereinbaren wir zwischen uns und unserem Kunden, dass die Haftung der Höhe nach auf die von uns abgeschlossene Schadensversicherung bei unserem Versicherer auf die jeweilige Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden beschränkt ist. Auf Verlangen des Kunden nennen wir diesem den Versicherer sowie die jeweilige Versicherungssumme.
- 8.2
- Der Kunde verzichtet gegenüber uns auf jegliche Mehrforderungen gegenüber dem nicht durch unseren Versicherer abgedeckten Vermögensschaden im Falle eines Eintritts einer Produkthaftung.
- 8.3
- Wir und unser Kunde schließen die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen, die Dritten entstanden sind, aus Abtretung des Dritten an den Kunden aus.
- 8.4
- Wir und unser Kunde verpflichten uns, bei der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter uns zu unterstützen.
IX. Datenschutz
Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Kunde über diese verfügen kann, zu speichern und zu verarbeiten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Tuttlingen/BRD.
Tuttlingen, den 01.08.2006